Lexikon






Werke der Musik

Begriff des Urheberrechtsgesetzes. Akustische Werke sind Schöpfungen aus akustisch wahrnehmbaren Tönen. Das Werk muss so umschrieben werden können, dass eine Wiederholung möglich ist. Um geschützt zu sein, braucht es allerdings nicht auf Tonträger aufgezeichnet worden zu sein.
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