Lexikon






Werke der Architektur

Begriff des Urheberrechtsgesetzes. Die auch als Baukunst bezeichneten architektonischen Werke sind in der Regel geschützt. Ausnahmen bilden reine Zweckbauten. Die meisten Probleme verursachen nachträgliche Änderungen an Bauwerken; oft wird dadurch das Urheberpersönlichkeitsrecht des Architekten verletzt.
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