Lexikon






Vergleichende Werbung

Vergleichende Werbung ist für gleichartige Waren oder Dienstleistungen zulässig, falls der Vergleich objektiv richtig, nicht irreführend und nicht herabwürdigend ist. An das Vorhandensein dieser Voraussetzungen wird jedoch ein strenger Massstab angelegt, und die meisten Vergleiche, welche die Gerichte zu beurteilen hatten, wurden als unvollständig oder gar unrichtig qualifiziert. Wegen der Schwierigkeiten, einen Vergleich korrekt vorzunehmen, rechtfertigt es sich in der Regel, nur mit den eigenen Leistungen zu werben und sich nicht mit jenen der Konkurrenz auseinanderzusetzen.
  • Derzeit sind keine ähnlichen Begriffe vorhanden.
Zurück zur Liste