Lexikon






Verbundene Werke

Begriff des Urheberrechtsgesetzes. Bei den verbundenen Werken fehlt es am Element der gemeinsamen Schöpfung. Es wird bei der Entstehung des Werkes eine Beziehung zwischen einem älteren und einem neuen Werk hergestellt, welche als selbständig geschützte Werke gelten. Die Verwendung der einzelnen geschützten Werke bedarf der Zustimmung des jeweiligen Urhebers. Sobald diese Zustimmung aber erteilt und das neue Werk selbständig geschützt ist, sind beide, altes und neues Werk, unabhängig voneinander verwertbar.
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