Lexikon






Unlauterer Wettbewerb

Das gegen die guten Sitten im Geschäftsverkehr verstossende Verhalten von Konkurrenten im Wettbewerb. Welche Verhaltensweisen unlauter sind, wird im Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) geregelt. Konkret sind dies der Kundenfang, die unbillige Behinderung von Mitbewerbern, die Ausbeutung fremder Leistungen, der Rechtsbruch und die Marktstörung. Der beeinträchtigte Konkurrent besitzt einen Anspruch auf Unterlassung und kann zudem Schadenersatz verlangen. 
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