Lexikon






URG, Schutzdauer

Der urheberrechtliche Schutz beginnt, ohne irgendeine Anmeldung, in dem Moment, in dem ein Werk die Schutzvoraussetzungen erfüllt, d.h. sobald die Grenze der Individualität überschritten wird. Die Schutzdauer endet 70 Jahre (beziehungsweise 50 Jahre für Computerprogramme) nach dem Ende des Jahres, in dem der Urheber des Werkes verstorben ist. Bei gemeinsamen Werken endet die Schutzdauer 70 Jahre nach dem Tod des letzten Miturhebers. Bei Filmen kommt es nur auf das Todesjahr des Regisseurs an.
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