Lexikon






Rückvergütung

Die Rückvergütung ist eine vereinbarte Rückerstattung in Geld am Ende eines Geschäftsjahres entsprechend den Warenkäufen, insbesondere bei Genossenschaften. Diese Rechtsform herrscht nach wie vor bei den Einkaufsvereinigungen des Handels und Handwerks vor. Auch in der Versicherungswirtschaft kennt man den Begriff für Rückerstattungen an Versicherungsnehmer.
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