Lexikon






Relative Schutzausschlussgründe

Das Markenschutzgesetz sieht einerseits absolute Schutzausschlussgründe vor, die von Amtes wegen zu prüfen sind, andererseits relative Schutzausschlussgründe, die von andern auf dem Zivilweg geltend zu machen sind und die bei der Eintragung nicht geprüft werden.
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