Lexikon






Radiowerbung, rechtliche Auflagen

Radiowerbung ist in den Lokalradios grundsätzlich gestattet. Wie im Fernsehen ist Werbung für alkoholische Getränke, Tabakwaren und Arzneimittel der Kategorien A und B im Radio nicht zugelassen. Bei Radiowerbung für Arzneimittel (siehe Kapitel Heilmittelgesetzgebung) der Kategorien C, D und E ist der Sprechtext vorgängig dem Schweiz. Heilmittelinstitut zur Genehmigung vorzulegen. Unzulässig ist Radiowerbung von Anbietern, Vermittlern und Interessenten von Liegenschaften und Arbeitsstellen (mit Ausnahme von Lehrstellen).
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