Lexikon






Quittung

Die Quittung ist eine Empfangsbestätigung. Der Schuldner hat das Recht, vom Gläubiger zu verlangen, dass dieser die empfangene Leistung bestätigt. Der Verkäufer händigt die Ware aus und überreicht die Rechnung. Der Kunde bezahlt den Rechnungsbetrag und der Verkäufer bestätigt das mit seiner Unterschrift auf der Rechnung, er quittiert sie. Im Detailhandel ist bei Bargeschäften der Quittungsdruck der Kasse auf dem Kassenbon üblich.
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