Lexikon






Persönlicher Geltungsbereich

Begriff des UWG. Das UWG richtet sich an alle Teilnehmer des Marktgeschehens, die sich, in welcher Form auch immer, am Wettbewerb beteiligen. Dies bedeutet, dass sich auch Dritte unlauter Verhalten können (z.B. Medien oder Warentests, soweit sie privatwirtschaftlich handeln), ohne dass ein Wettbewerbsverhältnis zwischen den Beteiligten bestünde. Das bedeutet nicht, dass z.B. die Pressefreiheit eingeschränkt würde, es wird allein faires Schreiben gefordert.
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