Lexikon






Nutzungsvertrag

Begriff des Werbevertragsrechts. Der Nutzungsvertrag ist in seiner Art zeitlich beschränkt, begründet er doch die Nutzung von Schöpfungen, welche im Rahmen eines Werbeauftrages erarbeitet wurden. Dabei ist das Urheberrecht ein wichtiges Element und definiert die Art der Nutzung.
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