Lexikon






Nachfragemacht

Die Nachfragemacht ist eine Form der Marktmacht, bei der einzelne oder wenige Abnehmer in der Lage sind, bei den Lieferanten ihre Konditionen durchzusetzen. Abnehmer mit Nachfragemacht verfügen in der Regel über einen hohen Marktanteil, wodurch die Lieferanten sich gegenüber diesem Abnehmer in einem Abhängigkeitsverhältnis befinden. Wettbewerbsrechtlich verboten ist die missbräuchliche Nutzung einer marktbeherrschenden Stellung.
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