Lexikon






Lotteriegesetz

Dieses Gesetz regelt die Lotterien, Tombolas und gewerbsmässigen Wetten, wie sie im Bundesrecht definiert und bewilligt sind. Als Lotterien gelten alle Veranstaltungen, bei denen gegen Leistung eines Einsatzes oder bei Abschluss eines Rechtsgeschäftes ein vermögensrechtlicher Vorteil als Gewinn in Aussicht gestellt wird, über dessen Erwerb, Grösse oder Beschaffenheit planmässig durch Ziehung von Losen oder Nummern oder durch ein ähnliches auf Zufall gestelltes Mittel entschieden wird.
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