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Lizenzgeschäft

Als Lizenz wird die vollständige oder teilweise Überlassung von gewerblichen Schutzrechten durch den Urheber (Lizenzgeber) an den Lizenznehmer gegen ein Entgelt (Lizenzgebühr) bezeichnet. Dabei werden nur die Nutzungsrechte übertragen, der Lizenzgeber bleibt Eigentümer der Schutzrechte (Patente, Warenzeichen, Gebrauchsmuster und Geschmacksmuster oder der Rechte, die sich aus dem Urheberrecht ableiten wie z.B. der Titelschutz für eine bestimmte Zeitschrift). Rechtliche Grundlagen hierfür bilden das Markenschutzgesetz, das Urhebergesetz und das Patentgesetz. Der Lizenzgeber kann die Nutzungsrechte beschränken, z.B. mengenmässig, zeitlich oder räumlich. Bei einer Herstellungslizenz etwa darf der Lizenznehmer diese je nach Vertrag nur für die Produktion nutzen - den Vertrieb behält sich der Lizenzgeber möglicherweise vor.
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