Lexikon






Leasing

Im rechtlichen Sinne eine Form der Gebrauchsüberlassung und als Marketinginstrument dem Submix Preis (als Finanzierungsform) zuzurechnen. Als Leasing ist die Überlassung von Wirtschaftsgütern durch Leasing-Gesellschaften bzw. Leasingbanken (als Leasing-Geber) an den Nutzer (als Leasing-Nehmer) des Leasinggutes. Der Leasing-Geber bleibt Eigentümer des Leasingobjektes, der Leasing-Nehmer darf das Objekt nur nutzen, zahlt dafür bestimmte Leasingraten und kann es am Ende der Vertragslaufzeit zurückgeben.
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