Lexikon






Kommunikationsrecht

Der Begriff des Kommunikationsrechts lehnt sich stark an den Begriff des Handelsrechts an. Das Recht des Handels von beweglichen und unbeweglichen Sachen stammt aus dem römischen Recht. Neben allen materiellen Gütern werden auch die nichtmateriellen Güter – also die Dienstleistungen – als Güter des Handels betrachtet. Im Rahmen der Vermarktung spielt das Kommunikationsrecht eine wichtige Rolle. Im Zentrum des Kommunikationsrechts steht die Unternehmung als wirtschaftliche Einheit. Das Kommunikationsrecht betrifft die Organisation und die geschäftlichen Beziehungen der Unternehmung zu den anderen Marktteilnehmern (Tätigkeit der Unternehmung).
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