Lexikon






Kollektivgüter

Öffentliche Güter (auch Kollektivgüter genannt) unterscheiden sich von privaten Gütern in zweierlei Hinsicht: Ein Auschluss vom Konsum des Gutes ist entweder technisch nicht möglich oder zu teuer (Nicht-ausschliessbar); das Gut können mehrere Individuen gleichzeitig nutzen, ohne dass sie sich in ihrem Konsum gegenseitig beeinträchtigen (Nicht-Rivalität im Konsum). Weil diese Merkmale ein Trittbrettfahrer-Verhalten erlauben, werden sie nicht von privater, sondern von staatlicher Seite angeboten.
  • Derzeit sind keine ähnlichen Begriffe vorhanden.
Zurück zur Liste