Lexikon






Klausel

Eine Klausel ist im Rechtswesen eine definierte Einzelbestimmung in Vertragswerken. Klauseln bestehen aus Bedingungen (z.B. „gekauft wie gesehen“) oder Optionen („wenn …, dann ...“). Meistens ist jede Klausel in einem eigenen Abschnitt (Paragraph, Artikel) untergebracht. Diese Vertragsbedingungen werden dann umgangssprachlich als Kleingedrucktes bezeichnet. Im Rahmen der Gestaltung der Lieferkonditionen wie auch als Schnittstelle zu den Zahlungskonditionen können zusätzlich Klauseln formuliert resp. vereinbart werden.
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