Lexikon






Joint Venture

Unter dem Begriff Joint Venture wird eine Kooperation von Gesellschaften verstanden. Dabei kommt es zur Gründung einer neuen, rechtlich selbstständigen Geschäftseinheit, an der die Gründungsgesellschaften (zwei oder mehrere Gesellschaften) mit ihrem Kapital beteiligt sind. Neben dem Kapital bringen die Gründungsgesellschaften in der Regel einen wesentlichen Ressourcenanteil an Technologie, Schutzrechten, technischem bzw. Marketing-Know-how und Betriebsanlagen ein. Ein Joint Venture ist durch die beiden Aspekte Kooperation und Autonomie gekennzeichnet. Die Motive für die Gründung von Joint Ventures sind die Verbesserung der Konkurrenzfähigkeit durch gemeinsames Wahrnehmen von Funktionen (Beschaffung, Fertigung, Verkauf usw.) oder durch Know-how-Austausch. Joint Ventures werden häufig mit Unternehmen anderer Länder geschlossen. In Osteuropa z.B. bringen die westlichen Firmen das technische Know-how ein, die einheimischen Unternehmen Kenntnisse über lokale Märkte, Eigenheiten ihres Landes, billige Arbeitskräfte usw.
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