Lexikon






Irreführende Angaben oder Produktgestaltung

Dieser Tatbestand betrifft nicht die Herabsetzung des Konkurrenten, sondern die eigene Begünstigung, indem man sich in einem besseren Licht darstellt als es der Wahrheit entspricht. Beispiele dafür sind falsche geografische Angaben über die Herkunft eines Produktes, irreführende Aussagen über die Qualität der Ware (z.B. frischester Frischkäse) oder irreführende Angaben über die Menge der vorhandenen Produkte.
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