Lexikon






Inserate, rechtliche Auflagen

Inserate gehören zu den meistverwendeten Kommunikationsmassnahmen. Da der Leser Anspruch hat zu wissen, ob er einem Inserat oder einer redaktionellen Mitteilung gegenübersteht, ist in Zweifelsfällen ein Inserat ausdrücklich als Reklame, Anzeige usw. zu kennzeichnen. Wer keine klare Trennlinie zwischen kommerzieller Kommunikation und redaktioneller Information zieht, handelt unlauter. Inserate brauchen keinen Verantwortlichen zu nennen oder können auch mit einem nicht identifizierbaren Pseudonym versehen werden (Postfachadresse, Chiffreinserate). Der Annoncenverwaltung ist jedoch in jedem Fall der Verantwortliche für das Inserat bekanntzugeben. Sie wird indessen Namen und Adresse des Inserenten gegenüber Privaten, nicht aber gegenüber der Polizei oder der Behörden, geheim halten.
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