Lexikon






Haustür-/Domizilverkäufe

Haustür- oder Domizilverkäufe sind solche, bei denen ein Kunde unaufgefordert aufgesucht wird und versucht wird, ihn unter der Haustüre zu einem Geschäftsabschluss zu veranlassen. Der Anstoss zum Verkaufsgespräch geht damit vom Verkäufer und nicht wie beim Ladenhandel vom Käufer aus. Aus diesem Grund braucht der Verkäufer, welcher die Ware von Haus zu Haus, treppauf, treppab oder von einem Fahrzeug oder befristetem Lager aus anbietet, eine kantonale Bewilligung. Der Bund verbietet den Vertrieb von alkoholischen Getränken durch Reisende. Haustürgeschäfte ab CHF 100.-- kann der Käufer innert 7 Tagen widerrufen.
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