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Lexikon
Handel
Unter Handel wird im weiteren Sinn die wirtschaftliche Tätigkeit, welche den Austausch von Gütern zwischen Herstellern und Kunden fördert, verstanden. Handel im engeren Sinn bezeichnet den Ankauf von Gütern (Handelsware) und deren Verkauf ohne wesentliche Be- oder Verarbeitung (Warenhandel). Unternehmungen, welche dem Handel nachkommen, sind Spezialisten der Beschaffungs- und der Absatzwirtschaft. Ausser den im engeren Sinn Handel treibenden Institutionen sind handelsähnliche Institutionen am Güteraustausch beteiligt, z.B. Handelsvertretungen, Kommissionsagenturen und Kommissionäre. Händler sind demnach immer zwischen Lieferanten und Kunden tätig.