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Lexikon
Grundnutzen
Ein Teil des gesamten Nutzens eines Gutes oder einer Dienstleistung. Der Grundnutzen ist in den objektiv feststellbaren Gebrauchseigenschaften zu sehen, die technischer, funktionaler oder wirtschaftlicher Ausprägung sind. Zusätzlich zum Grundnutzen kann das Gut für seinen individuellen Verwender einen subjektiv vorhandenen Zusatznutzen bergen.