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Lexikon
Gesetz über den unlauteren Wettbewerb
Das Gesetz über den unlauteren Wettbewerb (UWG) bezweckt, den lauteren und unverfälschten Wettbewerb im Interesse aller Beteiligten zu gewährleisten. Der Wettbewerb ist der Motor einer freien Marktwirtschaft. Verschiedene Gesetze sollen diesen deshalb sicherstellen. Während das Kartellgesetz (KG) den freien Wettbewerb vor allem in quantitativer Hinsicht gewährleisten soll, hat das UWG die Aufgabe, diesen Wettbewerb auch in qualitativer Hinsicht zu sichern. Es soll dafür sorgen, dass der Wettbewerb frei von Verfälschung und Unlauterkeit fair vor sich geht. Das UWG bedient sich dabei weitgehend privatrechtlicher Mittel.