Lexikon






Exklusive Distribution

Bei einer exklusiven Distribution nutzen eine kleine Anzahl ausgewählter Distributionspartner das Exklusivrecht, bestimmte Produkte in definierten Regionen zu verkaufen. Dieses Recht wird im Normalfall mit Auflagen in Form von Abnahmegarantien oder Pflichtsortimenten zugesprochen. Seitens des Herstellers können die Planungs-, Kontroll- und Steueraufgaben zur Marktbearbeitung direkt beeinflusst werden.
  • Derzeit sind keine ähnlichen Begriffe vorhanden.
Zurück zur Liste