Lexikon






Absolute Schutzausschlussgründe

Das Markenschutzgesetz sieht einerseits absolute Schutzausschlussgründe vor, die von Amtes wegen zu prüfen sind, andererseits relative Schutzausschlussgründe, die von andern auf dem Zivilweg geltend zu machen sind und die bei der Eintragung nicht geprüft werden. Als absolute Schutzausschlussgründe gelten: Gemeingut, Sachbezeichnungen, Beschaffenheitsangaben, Freizeichen, Geometrische Figuren, Irreführende Zeichen, Sittenwidrige Zeichen, Verstoss gegen Recht.
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