Lexikon






Abhängige Werkschöpfung

Begriff des Urheberrechtsgesetzes. Auch wenn ein Werk im Rahmen eines Abhängigkeitsverhältnisses geschaffen wird, erwirbt der Schöpfer durch die Entstehung das Urheberrecht. Dies deshalb, weil das OR keine Bestimmung über das Werk, analog derjenigen über die Erfindungen, enthält. Deshalb empfiehlt es sich für den Arbeitgeber, um schwierige Konstellationen und rechtliche Unsicherheiten zu vermeiden, sich bereits im Dienstvertrag sämtliche Urheberrechte abtreten zu lassen.
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